Welche Ansprüche habe ich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?

Nach einem Verkehrsunfall, den Sie nicht verursacht haben, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Sie rechtlich so stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Grundlage hierfür ist der vollständige Schadensersatzanspruch des Geschädigten.

Zu den erstattungsfähigen Positionen gehören insbesondere:

  • Reparaturkosten einschließlich Lackierung, Karosseriearbeiten, Elektrik und Mechanik

  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten

  • Wertminderung des Fahrzeugs

  • Wiederbeschaffungswert und Restwert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden

  • Ersatz für beschädigte oder zerstörte Gegenstände

  • Anwaltskosten bei berechtigter Inanspruchnahme

  • Schmerzensgeld bei Personenschäden

Darüber hinaus haben Sie das Recht, Ihren Kfz-Gutachter frei zu wählen und eine unabhängige Begutachtung durchführen zu lassen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten trägt bei klarer Haftung die gegnerische Versicherung.

Ein vollständiges und rechtssicheres Unfallgutachten stellt sicher, dass sämtliche Schadenspositionen korrekt erfasst und nachvollziehbar begründet werden. Auf diese Weise lassen sich Kürzungen, Rückfragen und Missverständnisse im Rahmen der Schadenregulierung vermeiden.