Unfall- und Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall in Essen
Ein Verkehrsunfall ist oft mehr als nur ein Blechschaden: Unsicherheit, Zeitdruck und die Sorge, auf Kosten sitzen zu bleiben, belasten viele Geschädigte. Genau hier setzt mein professionelles Unfallgutachten an – objektiv, unabhängig und rechtssicher. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche vollständig und korrekt durchzusetzen, damit Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
Haftpflichtschaden - Sie wählen den Kfz Gutachter
Beim Haftpflichtschaden – also wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat – haben Sie als Geschädigter das Recht, den Gutachter frei zu wählen. Das bietet Ihnen wichtige Vorteile:
- Unabhängigkeit: Der Gutachter bewertet den Schaden neutral, nicht im Sinne der gegnerischen Versicherung.
- Faire Schadenregulierung: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs-/ Restwert und Wertminderung werden realistisch ermittelt.
- Sicherheit bei Streitfällen: Das Gutachten ist gerichtsfest und dient als solide Grundlage für Verhandlungen oder rechtliche Schritte.
Mit einem unabhängigen Gutachten sichern Sie also Ihren Anspruch und verhindern, dass die Versicherung des Unfallgegners Kosten kürzt oder Reparaturen nicht vollständig ersetzt.
Ihre Ansprüche als Geschädigter (Haftpflichtschaden)
Diese Kosten und Ansprüche werden im Haftpflichtfall in der Regel von der gegnerischen Versicherung erstattet:
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Reparaturkosten: Für alle notwendigen Instandsetzungen am Fahrzeug
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Wiederbeschaffungswert: Betrag für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug, wenn eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist.
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Wertminderung: Kompensation für den Wertverlust nach der Reparatur
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Nutzungsausfall / Mietwagenkosten: Ersatz für entgangene Mobilität während der Reparatur
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Gutachterkosten: Die Kosten für das von Ihnen gewählte unabhängige Gutachten
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Abschlepp- und Bergungskosten: Bei nicht fahrbereitem Fahrzeug
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Beiladungsschäden / Sonderausstattung: Für beschädigte Extras oder Zubehör wie z.B. Kindersitze
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Schmerzensgeld: Für körperliche oder psychische Beeinträchtigungen nach dem Unfall
Kaskoschaden – Zusammenarbeit mit der eigenen Versicherung
Beim Kaskoschaden (Voll- oder Teilkasko) hat die Versicherung in der Regel eigene Gutachter. Dennoch kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, z. B. wenn:
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Unklare Schadenursachen bestehen
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Reparaturen qualitativ bewertet werden sollen
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Wertminderung oder Restwert relevant sind
Der wesentliche Unterschied: Hier müssen Sie oft nicht zwingend selbst einen Gutachter beauftragen, können es aber tun, um eine maximale Entschädigung zu erhalten.