Häufig gestellte Fragen rund um den Sachverständigenwesen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Kfz-Gutachten, Unfallgutachten und unsere Dienstleistungen. Wir möchten Ihnen helfen, den Prozess besser zu verstehen und Ihnen die notwendigen Informationen für Ihre Entscheidungen zu geben. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Begriffsdefinitionen

Wir haben die häufigsten Fragen unserer Kunden für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie mehr über Unfallgutachten, unsere Arbeitsweise und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, daher legen wir Wert auf transparente und verständliche Informationen.

Bagatellschaden

Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eines Unfallschadens geringfügig sind, üblicherweise bis 1.000 Euro. Meist handelt es sich um kleine Kratzer, Dellen oder Lackschäden.

Wichtig: Ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, sollte immer ein unabhängiger Gutachter entscheiden. Auch bei optisch kleinen Schäden können verborgene Schäden an tieferliegenden Bauteilen vorliegen, die nur fachgerecht erkannt werden.

Fiktive Abrechnung

Die fiktive Abrechnung bezeichnet die Berechnung des Schadenersatzes auf Basis des Gutachtens, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wird.

Das bedeutet: Sie lassen Ihr Auto nicht reparieren, erhalten aber von der gegnerischen Versicherung den finanziellen Wert der Reparaturkosten ausgezahlt.

Vorteile der fiktiven Abrechnung:

  • Sie können frei entscheiden, ob Sie das Geld für die Reparatur verwenden oder anderweitig einsetzen.

  • Alle im Gutachten ermittelten Positionen, wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Restwert, werden ebenfalls berücksichtigt.

Hinweis: Die Auszahlung erfolgt in der Regel abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, da Sie die Reparatur nicht durchführen lassen.

Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug oder Eigentum durch das Verschulden einer anderen Person beschädigt wurde.

In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für Reparatur, Wertminderung und weitere entstandene Schäden.

Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten, und Sie haben Anspruch auf eine vollständige und faire Regulierung Ihres Schadens.

Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden betrifft Ihr eigenes Fahrzeug, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

  • Teilkasko deckt z. B. Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Brand oder Naturgewalten ab.

  • Vollkasko übernimmt zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden und Vandalismus.

Nutzungsausfall

Entschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann

Restwert

Unter dem Restwert versteht man den Wert, den das Fahrzeug im beschädigten und unreparierten Zustand hat.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert. Sind die Reparaturkosten höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, liegt ebenfalls ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Unfallrekonstruktion

Analyse des Unfallhergangs zur Schadenaufklärung

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug (bei seriösem Händler, notfalls am Privatmarkt, regional, also in zumutbarer Entfernung) zu erwerben.

Wertminderung

Es ist der Wert, den ein Fahrzeug am Markt durch den eingetretenen Unfallschaden verliert. Das Fahrzeug kann auch bei sach- und fachgerechter Instandsetzung nicht zum gleichen Verkaufswert veräußert werden. Es handelt sich also um den theoretischen Wertverlust der bei Verkauf des Autos anfallen würde.

Vorschaden

Als Vorschaden werden diejenigen Beschädigungen eines KFZ bezeichnet, die zu einem früheren Zeitpunkt am Fahrzeug vorlagen, zwischenzeitlich jedoch behoben wurden.

Altschaden

Altschäden sind Beschädigungen, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugbesichtigung noch nicht instandgesetzt worden sind. Als Altschäden bezeichnet man sowohl Unfallschäden, als auch sonstige Beschädigungen, wie z.: Lack- oder Korrosionsschäden.

UPE-Aufschläge

Die UPE-Aufschläge sind (meist) regional üblich und müssen von der Haftpflichtversicherung ausgeglichen werden. Zwar ist bei der fiktiven Abrechnung die Position unter den Gerichten streitig, jedoch sollte diese Position auch für den Fall der fiktiven Abrechnung eingerechnet werden.

Verbringungskosten

Verbringungskosten, sind die Kosten, welche Anfallen zum Transport des verunfallten Fahrzeuges. Hierbei fallen zum Beispiel Transporte an zum Lackierbetrieb oder zur Achsvermessung.

Diese können so oft angesetzt werden, wie diese tatsächlich anfallen. Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Transporte sinnvoll sein müssen und nicht unnötig oft aufgeführt werden dürfen.

Neu für Alt bzw. "NfA"

NfA ist die Abkürzung für „Neu für Alt“. Es handelt sich hierbei um Abzüge, welche dem Ausgleich für
eine durch die durchgeführte Reparatur erfolgte Wertverbesserung dienen sollen. Hiervon ist zum
Beispiel die Rede, wenn Altschäden im Zuge der Reparatur mit beseitigt werden, oder Verschleißteile
wie Reifen, Abgasanlage, Stoßdämpfer usw.

Technischer Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug derartig erheblich beschädigt worden ist, das eine Wiederherstellung entweder nicht mehr möglich ist, oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeutet.

Phantomkalkulation

Eine Phantomkalkulation ist eine Kalkulation für ein Fahrzeug, für das es keinerlei hinterlegte Daten gibt bezüglich den Ersatzteilpreisen, Arbeitszeiten usw.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die häufigsten Fragen unserer Kunden für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie mehr über Unfallgutachten, unsere Arbeitsweise und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, daher legen wir Wert auf transparente und verständliche Informationen.

Was sollte ich nach einem Verkehrsunfall tun?

  1. Unfallstelle sichern

  2. Erste Hilfe leisten

  3. Polizei informieren

  4. Unfallstelle nicht verlassen

  5. Beweise sichern (Unfallfotos von beiden Fahrzeugen, Unfallskizze

  6. Daten des Unfallgegners aufnehmen

  7. Unfalldetails dokumentieren (Ort, Datum, Uhrzeit, Zeugen)

  8. Sachverständigen beauftragen (bei unverschuldetem Unfall)

Wozu brauche ich einen Kfz-Sachverständigen?

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger prüft Ihr Auto neutral und bewertet die Schäden genau. Vorteil: Sie erhalten eine faire, objektive Einschätzung der Reparaturkosten und der Schadenshöhe, ohne Einfluss der Versicherung.

Darf ich mir einen Kfz-Gutachter selbst aussuchen?

Ja - wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, haben Sie jederzeit das uneingeschränkte Recht, einen Kfz-Gutachter oder Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. So stellen Sie sicher, dass die Begutachtung neutral, kompetent und in Ihrem Interesse erfolgt.

Muss ich das Gutachten für mein Fahrzeug bezahlen?

Nein – als Geschädigter ist das Gutachten für Sie kostenfrei. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten der Gutachtenerstellung.

Reicht ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt aus?

Bei Schäden, die über einen Bagatellschaden hinausgehen, ist ein einfacher Kostenvoranschlag in der Regel nicht ausreichend. Viele entscheidende Faktoren – wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert oder Restwert – werden darin nicht berücksichtigt. Außerdem besitzt ein Werkstatt-Kostenvoranschlag im Streitfall keine beweissichernde Funktion. Häufig zeigen sich selbst bei scheinbar leichten Blechschäden versteckte Schäden an tieferliegenden Bauteilen, die nur durch ein professionelles Gutachten zuverlässig erfasst werden können.

Wo findet die Begutachtung statt?

Die Begutachtung erfolgt je nach Art und Umfang des Unfallschadens entweder direkt bei Ihnen vor Ort oder in einer Werkstatt.

Liegt der Verdacht auf verborgene Schäden unter verschraubten Karosserieteilen vor, wird die Besichtigung in einer Werkstatt durchgeführt. Dort werden die betroffenen Bauteile fachgerecht demontiert, um das gesamte Ausmaß der Beschädigung zu erfassen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass der vollständige Schadenumfang präzise dokumentiert wird.

Kann man sich den Schaden auszahlen lassen?

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, den Schadenersatz in Geld auszahlen zu lassen. Ob Sie den Betrag für eine Reparatur verwenden oder anderweitig einsetzen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird.

Die gegnerische Versicherung möchte einen Kfz-Sachverständigen schicken – muss ich das akzeptieren?

Nein! Der von der Versicherung gestellte Sachverständige vertritt in erster Linie die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Deshalb sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, der Ihre Interessen wahrnimmt. So wird sichergestellt, dass nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere Schadenpositionen korrekt erfasst und berücksichtigt werden.

Antworten auf Ihre Fragen

Haben Sie noch weitere Fragen? Kontaktieren Sie Kfz Gutachter Ing. Sergio Varjabetyan in Essen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie umfassend zu allen Themen rund um Kfz-Gutachten und Unfallschäden.