Nach einem Unfall haben Fahrzeughalter die Wahl: Reparieren lassen oder Auszahlung auf Basis des Gutachtens – die sogenannte fiktive Abrechnung.
Was ist die fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung entscheiden Sie selbst:
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ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen
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wann eine Reparatur durchgeführt wird
Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage der im Kfz-Gutachten dokumentierten Reparaturkosten.
Das Gutachten zeigt alle unfallbedingten Schäden und deren Instandsetzungskosten – unabhängig von der tatsächlichen Reparatur.
Welche Besonderheiten gelten?
Bei der fiktiven Abrechnung gelten einige spezielle Regelungen:
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Nicht jede Position wird automatisch übernommen
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Eine vollständige und nachvollziehbare Grundlage ist entscheidend
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Unvollständige oder fehlerhafte Gutachten führen besonders häufig zu Kürzungen
Besonders betroffen sind oft Positionen wie:
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Lackierung und Materialkosten
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Arbeitszeitaufwand bei Karosseriearbeiten
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Sonderausstattungen oder technische Reparaturen
Vorteile der fiktiven Abrechnung
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Flexibilität: Sie entscheiden über Reparaturzeitpunkt oder Verzicht
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Schnelligkeit: Auszahlung kann schneller erfolgen, da keine Reparatur vorab notwendig ist
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Sicherheit: Bei sorgfältig erstelltem Gutachten sind Ihre Ansprüche nachvollziehbar dokumentiert
Die Rolle des unabhängigen Gutachters
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstelle ich Gutachten, die:
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vollständig und korrekt alle Reparaturpositionen erfassen
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nachvollziehbar dokumentiert sind
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eine solide Grundlage für die fiktive Abrechnung bilden
Damit wird sichergestellt, dass Kürzungen minimiert und finanzielle Nachteile vermieden werden.
Fazit
Die fiktive Abrechnung ist eine attraktive Option, wenn Sie nicht sofort reparieren möchten.
Entscheidend ist eine professionelle, unabhängige Kalkulation, damit sämtliche Schadenspositionen korrekt erfasst und eine faire Entschädigung gewährleistet wird.