Nach einem Verkehrsunfall stehen viele Fahrzeughalter plötzlich vor organisatorischen und finanziellen Fragen. Eine der häufigsten lautet: Wer bezahlt eigentlich den Kfz-Gutachter?
Die gute Nachricht: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, müssen Sie die Kosten für ein Gutachten in der Regel nicht selbst tragen.
Grundsatz: Der Unfallverursacher zahlt
Im deutschen Schadensersatzrecht gilt ein klarer Grundsatz: Derjenige, der den Schaden verursacht hat, muss auch für die Folgen aufkommen. Dazu gehören nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Kosten für ein professionelles Schadengutachten. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt daher normalerweise die Kosten für den Kfz-Gutachter.
Warum ein Gutachten notwendig ist
Ein Kfz-Gutachten dient dazu, den Schaden vollständig und objektiv festzustellen. Ein Sachverständiger dokumentiert dabei unter anderem:
- Höhe der Reparaturkosten
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mögliche Wertminderung
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Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
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Restwert im beschädigten Zustand
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Reparaturdauer
Diese Informationen bilden die Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung. Ohne ein professionelles Gutachten besteht das Risiko, dass der Schaden nicht vollständig erfasst wird.
Sie dürfen Ihren Gutachter selbst wählen
Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie das Recht haben, einen unabhängigen Kfz-Gutachter selbst zu beauftragen.
Sie sind nicht verpflichtet:
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einen Gutachter der Versicherung zu akzeptieren
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eine Partnerwerkstatt der Versicherung zu wählen
Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet neutral und dokumentiert den Schaden ausschließlich auf Basis fachlicher Kriterien.
Wann ein Gutachten sinnvoll ist
Ein vollständiges Gutachten wird in der Regel ab einer Schadenhöhe von etwa 750 bis 1.000 Euro empfohlen. Bei kleineren Schäden spricht man von einem sogenannten Bagatellschaden. In solchen Fällen kann eine Kostenkalkulation ausreichend sein. Bei größeren Schäden ist ein Gutachten jedoch wichtig, um alle Ansprüche korrekt festzuhalten.
Sonderfall: Wenn sie den Unfall selbst verursacht haben
Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung die Schadenregulierung – sofern eine entsprechende Versicherung besteht. In diesem Fall entscheidet die Versicherung häufig selbst, ob ein Gutachter beauftragt wird.
Warum ein unabhängiger Kfz Gutachter wichtig ist
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger stellt sicher, dass:
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der Schaden vollständig dokumentiert wird
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alle relevanten Werte korrekt berechnet werden
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Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung gesichert sind
Gerade bei komplexeren Schäden können hier schnell mehrere tausend Euro Unterschied entstehen.
Fazit
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Kfz-Gutachter. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Schaden korrekt bewertet wird und Ihnen keine berechtigten Ansprüche verloren gehen.